AGBs

Unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen sind Bestandteile der Verträge mit unseren Kunden. Mit der Erteilung eines Auftrages - gleich in welcher Form - werden unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen verbindlich; entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind demgegenüber unwirksam, es sei denn, HiSS Diagnostics hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Berechnung erfolgt zu dem am Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Katalog-/ Listenpreise bzw. vereinbarten Angebotspreise netto. Hinzuzurechnen sind die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie – falls nicht anders vereinbart – die Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung soweit erforderlich, für die Kühlung während des Transports.

Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Begleicht der Kunde eine Rechnung nicht fristgemäß, kommt er automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Fristüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe 2% über dem offiziellen Diskontsatz berechnet. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HiSS Diagnostics anerkannt ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Zahlungen des Käufers werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet. Kürzungen für Porto- und Überweisungsaufträge oder ähnliche Gebühren werden nicht anerkannt.

Eigentumsvorbehaltssicherung

HiSS Diagnostics behält sich das Eigentumsrecht an dem jeweiligen Vertragsprodukt bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus der Vertragsverbindung mit dem Kunden vor.

Liefer- und Leistungszeit, Verzug

Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Vertragsware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen HiSS Diagnostics – auch innerhalb des Verzuges –, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen gleich alle Umstände, die HiSS Diagnostics nicht zu vertreten hat und durch die HiSS Diagnostics die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, von HiSS Diagnostics nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, wenn er nachweist, dass die teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat.

Mängelgewährleistung

Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser die Vertragsprodukte unverzüglich nach Ablieferung untersucht und HiSS Diagnostics bei erkennbaren Mängeln oder Mengenabweichungen unverzüglich (innerhalb von 4 Werktagen) schriftlich Anzeige macht. Ist ein von HiSS Diagnostics geliefertes Vertragsprodukt mangelhaft, kann HiSS Diagnostics innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige des Mangels wählen, ob sie in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung abhelfen wird. Schlägt die gewählte Form der Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Sonstige Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Der Kunde wird HiSS Diagnostics bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung nach besten Kräften unterstützen.

Rücksendungen, die ohne vorherige Zustimmung von HiSS Diagnostics erfolgen, werden dem Kunden auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt. Jegliche Gewährleistung von HiSS Diagnostics entfällt, wenn der Kunde das Vertragsprodukt nicht entsprechend der Vorgaben von HiSS Diagnostics anwendet, behandelt und aufbewahrt hat und der aufgetretene Mangel hierauf zurückzuführen ist.

Gesamthaftung und Schadenersatz

Auf Schadenersatz haftet HiSS Diagnostics nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet HiSS Diagnostics nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet HiSS Diagnostics nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, findet deutsches Recht (BGB) Anwendung. Das Recht der Konvention der Vereinten Nationen über nationale Warenkaufverträge (CISG) vom 11.04.1980 gilt für Auslandsgeschäfte subsidiär.